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Die 50er Jahre in Deutschland sind geprägt vom Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg. Viele Männer sind nach wie vor in Kriegsgefangenschaft und die Frauen müssen die Familie alleine ernähren. Sie arbeiten als Lehrerinnen, Dachdeckerinnen oder Maurerinnen, doch als einige der Männer schließlich aus Gefangenschaft nach Hause kommen, sollen sie auf einmal wieder nur Hausfrau und Mutter sein. In dieser Zeit verbreitet sich ein neuer Wunsch nach Gleichberechtigung und die Emanzipation der deutschen Frauen beginnt.

 

Zwei Drittel der Bevölkerung sind Frauen

 

Der Zweite Weltkrieg kostete fünf Millionen deutsche Soldaten das Leben. Und auch nach Kriegsende waren immer noch zwölf Millionen Mitglieder der Armee in Gefangenschaft. Der Großteil der männlichen deutschen Bevölkerung bestand nach dem Krieg daher aus Alten sowie Kindern, also denjenigen, die nicht zum Militärdienst eingezogen werden konnten. Frauen dominierten die Bevölkerung: Zwei Drittel der Deutschen waren nach dem Krieg weiblich.

 

Dies bedeutete, dass viele der bisher größtenteils von Männern ausgeübten Berufe, nun von Frauen ausgeübt werden mussten. Die deutschen Damen packten an und verrichteten auch schwerste körperliche Arbeit, um ihre Kinder zu ernähren.

 

Die Rückkehr der Männer

 

Nach und nach kehrten jedoch in den 50er Jahren viele der in Kriegsgefangenschaft sitzenden Männer nach Hause zurück – und wollten auch ihre Jobs wiederhaben. Dies wird von der Gesetzgebung unterstützt und durch das sogenannte Doppelverdienergesetz, werden Frauen zurück in die Rolle als Hausfrau gedrängt. Das Gesetz besagte, dass im Falle von zwei arbeitenden Eheleuten, die Frau ihren Beruf aufzugeben habe, um einem anderen Mann ihre Stelle zu überlassen. Auch die sogenannte Zölibatsklausel gab vor, dass verheiratete Beamtinnen entlassen werden mussten, sobald das Familieneinkommen auch ohne ihren Lohn hoch genug war zum Überleben. Schließlich durften Frauen nicht ohne die Zustimmung ihres Mannes eine Arbeit aufnehmen oder kündigen.

 

Der lange Weg zur Gleichberechtigung

 

Auch, wenn viele der Frauen mit dieser Entwicklung nicht einverstanden waren, hatten sie rein rechtlich gesehen wenig Aussicht auf Gleichberechtigung. Zwar stand im Grundgesetz bereits ab 1949 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt", die Realität sah jedoch anders aus. Erst am 3. Mai 1957 beschloss der Deutsche Bundestag das sogenannte Gleichberechtigungsgesetz, oder auch „Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts“. Eigentlich hatte dies bereits vier Jahre zuvor in Kraft treten sollen, doch die entsprechenden Gesetzesentwürfe waren erst 1954 an die zuständigen Ausschüsse übermittelt worden.

 

Das neue Gesetz schaffte unter anderem das Gesetz zum Letztentscheid ab, welches dem Ehemann das Recht zusprach, bei Meinungsverschiedenheiten in der Ehe die abschließende Entscheidung für die ganze Familie zu treffen. Eine vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe wurde 1977 abgeschafft und Mitte der 90er Jahre trat das zweite Gleichberechtigungsgesetz in Kraft, das unter anderem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern soll.

 

Tatsächlich sind jedoch ungleiche Löhne sowie eine gesetzlich vorgegebene Frauenquote in Unternehmen bis heute heiß diskutierte Themen.

 
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